1. Geltungsbereich

1.1. Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) regeln die Benutzung der Anlagen der BLOC house Betriebs GmbH (in Folge „BLOC house“ genannt) am Standort Puchstraße 17-21, 8020 Graz durch deren Besucher.

Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil dieser AGB.

Diese AGB, sowie die Hallenordnung sind auf der Homepage www.bloc-house.at abrufbar und liegen im BLOC house gut sichtbar auf.

Durch die faktische Nutzung einer der Anlagen des BLOC house gelten die AGB, sowie die Hallenordnung als durch den Nutzer akzeptiert.

1.2. Anlagen des BLOC house

Als Anlagen des BLOC house gelten folgende Einrichtungen:

  • Kletterwände (Indoor und Outdoor) samt Weichböden
  • Trainingsbereich
  • Kinderkletterbereich (Galerie)
  • Sanitäranlagen
  • Umkleidebereich
  • Gastronomiebereich/ Anmeldung

Nicht zu den Anlagen des BLOC house gehört der gesamte Außenbereich samt Parkplätzen, Fahrradabstellplätzen und nebenstehende Gebäude.

Parkplätze:
Es ist den Benutzern des BLOC house bis auf weiteres gestattet die vor der Anlage des BLOC houses zur Verfügung stehenden Parkplätze sowie Fahrradabstellplätze unentgeltlich für die Dauer des Aufenthaltes im Bloc house zu verwenden, wobei durch den Kauf einer Eintrittskarte hierauf kein Anspruch besteht.

Eine darüber hinausgehende Nutzung der Parkplätze ist untersagt; bei Zuwiderhandlung kann das betreffende Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

1.3. Änderungen der AGB’s

Das BLOC house behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. In diesem Falle werden jegliche Änderungen, sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Besuchern mittels Aushang, bzw. auf der Homepage www.bloc-house.at zur Kenntnis gebracht und mit der Benutzung der Anlage akzeptiert.

2. Öffnungszeiten

Die regulären Öffnungszeiten des BLOC house sind den aktuellen Aushängen, der Webseite sowie den sozialen Medien zu entnehmen.

2.1. Einschränkungen

Im BLOC house kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder zur Sperre der gesamten Anlagen durch Routenbau, Revisions- und Wartungsarbeiten, oder Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sommerpause, geänderte Sommeröffnungszeiten, Weihnachtsfeiertage, etc.) kommen.

Die Einschränkung der Nutzung bzw. gänzliche Sperre der Anlage wird nach Möglichkeit rechtzeitig im Vorhinein in der Halle durch Aushang, bzw. auf der Homepage angekündigt.

Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises, insbesondere durch Halbjahres- und Jahreskartenbesitzer, ist nicht möglich.

2.2. Kurszeiten

Das BLOC house bietet Kurse an, deren genaue Inhalte und Zeiten sowohl auf der Homepage als auch durch Drucksorten im Eingangsbereich kommuniziert werden.

Für die Kurse ist ein eigener, gut gekennzeichneter und visuell abtrennbarer Bereich der Kletterwände vorgesehen, der während der Kurszeiten nur für Kursteilnehmer benutzbar ist. Den Anweisungen des Hallenpersonals, bzw. der Kursleiter ist in diesem Zusammenhang Folge zu leisten.

Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises aufgrund der eingeschränkten Nutzung des Kursbereiches, insbesondere durch Halbjahres- und Jahreskartenbesitzer, ist nicht möglich.

3. Registrierung

Jeder Besucher des BLOC house ab dem vollendeten 14. Lebensjahr muss beim ersten Besuch ein Registrierungsformular (online, am Registrierungsterminal beim Empfang oder in Papierform) ausfüllen und eigenhändig unterfertigen.

Für Minderjährige gelten gesonderte Bedingungen, die in Punkt 5.1.10 angeführt sind.

3.1. Registrierung von Gruppen

Für die Registrierung von externen Gruppen, beispielsweise Schulgruppen, ist ein eigenes Formular von der jeweiligen Begleitperson auszufüllen. Die Begleitperson erklärt mit ihrer Unterschrift, dass den GruppenteilnehmerInnen, bzw. bei Minderjährigen, den Erziehungsberechtigten der GruppenteilnehmerInnen die HouseOrdnung, sowie die AGB zur Kenntnis gebracht wurden.

4. Eintrittskarten

Typus und Preis der jeweiligen Eintrittskarte werden sowohl auf der Homepage, als auch im Eingangsbereich der Halle kommuniziert.

10er Blöcke sind im Geltungsbereich der jeweiligen Preiskategorie übertragbar. Alle anderen Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

Einzeleintritte sowie entwertete 10er Block Eintritte verlieren bei Verlassen der Halle ihre Gültigkeit.

Vergünstigungen sind immer vom jeweiligen Nutzer nachzuweisen. Dauerkarten (10er Block-, Halbjahres-, und Jahreskartenbesitzer) sind nur gemeinsam mit einem aktuellen Studienausweis, einem gültigen Präsenzdiener- od. Zivildienerausweis, bzw. einer gültigen Raiffeisen Club-, oder Alpenvereinskarte gültig. Bei Aufforderung durch das Hallenpersonal sind diese Ausweise vorzuweisen. Sollte ein Nutzer dieser Aufforderung nicht Folge leisten können, so ist der jeweils gültige Eintrittspreis zu bezahlen.

5. Nutzungsbedingungen

Klettern ist eine gefährliche Sportart und birgt trotz größter Vorsicht nicht kalkulierbare Restrisiken in sich. Der Aufenthalt, insbesondere das Klettern in einer Boulderhalle erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Konzentrationsfähigkeit und Umsicht.

5.1. Benutzung der Kletteranlagen:

5.1.1. Benutzung auf eigene Gefahr

Der Benutzer erklärt hiermit, in guter psychischer und körperlicher Verfassung zu sein und alle mit dem klettern verbundenen Restrisiken, über welche er bescheid weiß, aus freiem Willen und auf eigene Gefahr in Kauf zu nehmen.

5.1.2. Vorbeugen von Gefahren
Um Gefahren zu erkennen, bzw. Vorzubeugen, empfehlen wir all jenen die keine Kenntnis über die ortsüblichen Gefahren einer Kletter-/ Boulderhalle haben, einen Einführungskurs zu besuchen. Auch das Hallenpersonal steht für grundsätzliche Fragen bedingt zur Verfügung.

Insbesondere ist eigenständig darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich von anderen Kletterern aufzuhalten. Wir empfehlen, auch andere Personen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, sollten sie sich im Sturzraum anderer Kletterer befinden.

Übereinander zu klettern ist aus eben diesen Gründen verboten.

Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren, Halsketten, etc.) ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos nicht erlaubt.

Barfuß klettern, klettern mit Socken sowie klettern mit nacktem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen und aufgrund der Verletzungsgefahr ausnahmslos verboten!

5.1.3. Lockere Griffe/ Mitteilung von Mängeln
Trotz größter Vorsicht, gehört es zu den üblichen Gefahren einer Kletterhalle, dass Griffe sich unerwartet drehen, lösen oder brechen können. Auf die daraus resultierende Sturzgefahr ist durch den Benutzer bei seiner Sportausübung Bedacht zu nehmen.

Das selbstständige anbringen von Griffen oder Tritten ist nicht erlaubt.

Sollte ein Griff oder Tritt locker, bzw. gebrochen sein, ist dies umgehend dem Hallenpersonal zu melden.

Auch andere Schäden oder Mängel an den Anlagen des BLOC house sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.

5.1.4. Aufwärmen
Um das Verletzungsrisiko zu minimieren empfehlen wir, sich vor jeder Benützung der Kletterwände ausreichend aufzuwärmen.

5.1.5. Springen, Landen, Spotten

Das aktive Abspringen von der Wand und das Spotten gehören beim Bouldern zu den Standardbewegungen und erfordern ein gewisses Maß an Körperbeherrschung und Übung!

Wir empfehlen allen Benutzerinnen und Benutzern, das aktive Abspringen, sowie das Spotten intensiv zu üben und sich langsam an die jeweiligen Absprunghöhen heranzutasten!

Bei akuten Problemen bzw. Verletzungen an Sprunggelenken, Knien, Hüfte oder Rücken, empfehlen wir dringend, große Absprunghöhen zu vermeiden!

5.1.6. Sturzraum Check

Vor dem Einsteigen in einen Boulder ist von jeder Benutzerin und jedem Benutzer darauf zu achten, dass der Sturzraum im gesamten Verlauf des Boulders frei von harten Gegenständen (Putzbürsten, Trinkflaschen, Sitzsäcken, etc.) ist!

5.1.7. Weichböden

Sämtliche Weichböden dienen als Sturzraum und sind keine Liegeflächen. Die Weichböden sind mit Ausnahme von Kleidungsstücken und Chalkbags von sämtlichen Gegenständen, insbesondere Trinkflaschen sowie harten oder spitzen Gegenständen, freizuhalten.

5.1.8. Alkohol/ Drogen

Die Benutzung der Kletterwände ist unter Einfluss von Alkohol und jeglicher Art von Drogen, bzw. bewusstseinsverändernder Substanzen oder Medikamente untersagt. Gegebenenfalls ist das Hallenpersonal berechtigt, Personen der Halle zu verweisen, wenn aufgrund des Verhaltens einer Person eine Gefahr für die Person selbst oder andere ausgeht.

5.1.9. Rauchverbot

In allen Bereichen der Halle, insbesondere im Gastronomiebereich, herrscht strengstes Rauchverbot.

5.1.10. Benutzung durch Minderjährige

Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Anlagen des BLOC house nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

Das Hallenpersonal ist berechtigt, die klettertechnischen Fertigkeiten des Minderjährigen zu überprüfen und die Benutzung der Kletterwände gegebenenfalls auf bestimmte Bereiche (Kinderbereich) zu beschränken.

Die erwachsene Begleitperson haftet für etwaige Personen- oder Sachschäden, die der Minderjährige verursacht und hat darauf zu achten, dass die minderjährige Person weder sich selbst noch andere gefährdet oder verletzt.

Kleinkinder dürfen sich niemals unbeaufsichtigt im Kinderbereich, im Bereich der Rutsche, im Trainingsbereich oder anderen Kletterbereichen der Halle aufhalten.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Kinder nicht über die Weichböden laufen.

5.2. Konsumation von Speisen und Getränken

Die Konsumation von Speisen und Getränken ist ausschließlich im Barbereich und ausdrücklich NICHT auf den Weichböden gestattet.

5.3. Umkleiden

 5.3.1. Schließfächer

Das Bloc house stellt in den Garderoben Schließfächer mit Münzeinwurf, bzw. Schließfächer mit Vorhängeschlössern zur Verfügung.

Die Schließfächer sind generell nur für die Dauer des Aufenthaltes im Bloc house zu benutzen. Nach Betriebsschluss werden verschlossene Kästen gegebenenfalls geöffnet und geleert.

Bei Verlust eines Schlüssels der Münzeinwurfkästen muss eine Gebühr von € 50,- für den Ersatz des Schließzylinders eingehoben werden.

Bei Verlust eines Vorhängeschlosses, bzw. des Schlüssels dafür wird eine Gebühr von € 10,- eingehoben.

5.3.2. Notausgänge frei halten

Sämtliche Notausgänge (als solche gekennzeichnet) müssen IMMER frei von jeglichen Gegenständen gehalten werden.

6. Haftung

Jegliche Haftung der BLOC house Betriebs GmbH sowie ihrer Erfüllungsgehilfen gelten als ausgeschlossen, sofern diese auf leichter Fahrlässigkeit beruht.

7. Kurse

Die BLOC house Betriebs GmbH bietet Kurse an, mit dem Ziel der Verbesserung der relevanten kletterspezifischen Fähigkeiten.

7.1. Anmeldung

Die Teilnehmerzahl bei den Kursen ist grundsätzlich limitiert. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Hallenpersonal oder über den Kursbereich der Homepage.

Die Kurse können entweder mittels Überweisung auf das angegebene Konto oder VOR der ersten Kurseinheit direkt am Empfang bezahlt werden. Für später eingehende Zahlungen kann der Kursplatz nicht garantiert werden.

Sollte im Falle einer Überbuchung und bei bereits geleisteter Zahlung der Kursgebühr, kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, so wird die Kursgebühr Rückerstattet.

7.2. Stornierung bereits gebuchter Kursplätze

Angemeldete und bereits bezahlte Kursplätze können bis 24 Stunden vor dem geplanten Kursstart kostenlos gekündigt werden. Für später eingehende Stornierungen werden 50% der Kurskosten als Stornogebühr verrechnet.

7.3. Kurse externer Veranstalter

Externe Kurse dürfen ausschließlich nach Absprache mit der Hallenleitung abgehalten werden.

Die Leitungsperson externer Kurse trägt die volle Verantwortung für seine/ ihre Kursteilnehmer. Die Gruppe muss über das Registrierungsformular für Schulgruppen/ externe Gruppen registriert sein

7.4. Kursabsagen

Die BLOC house Betriebs GmbH behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen, ohne dass die Gründe hierfür genannt werden müssen.

Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, steht es der BLOC house Betriebs GmbH frei einen geeigneten Ersatztermin anzubieten oder allenfalls bereits geleistete Zahlungen zu 100% rück zu erstatten. Aufwendungen für Anfahrtskosten, etc. werden nicht rückerstattet.

8. Datenschutzerklärung

Der Benutzer stimmt zu, dass die im Rahmen der Benutzung des BLOC house bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automationsunterstützt verwendet und umfassend verarbeitet werden dürfen. Der Benutzer stimmt auch zu, dass seine bekannt gegebene elektronische Postadresse für Direktmarketing vom BLOC house mittels elektronischer Post benutzt werden darf, wobei der Benutzer diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf kann jederzeit via E-mail an office@bloc-house.at erklärt werden.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, betrifft das nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich sohin an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende Bestimmung zu formulieren.

Viel Spaß beim Bouldern wünscht Euch das BLOC house Team!

WIR LIEBEN BOULDERN.